Kurse & Ausbildungen
Termine
Verkehrscoaching
Verkehrscoaching
gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3
Im Verkehrscoaching für maximal zwölf Personen soll die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Dabei werden die rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall beleuchtet um die Eigenverantwortung zu fördern. Zudem werden die Ursachen für den Führerscheinverlust erörtert und individuelle Motivationsstrategien erarbeitet.
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Erste-Hilfe-Auffrischungskurs
Erste-Hilfe-Auffrischung (8 Std.)
Erste Hilfe gemäß § 26 ASchG und § 40 AStV
Schwerpunkt der Auffrischungskurse sind die Versorgung bewusstloser Menschen sowie das intensive Training der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Beim praktischen Notfallmanagement für Unternehmen wird speziell auf die jeweiligen betrieblichen Rahmenbedingungen eingegangen. Geeignet für die schnelle Wiederbelebung der Erste-Hilfe-Kenntnisse, für Laien alle 3 Jahre empfehlenswert.
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Erste-Hilfe-Grundkurs 16 UE
Erste-Hilfe-Grundkurs (16h)
gemäß §26 ASchG und §40 AStV
Im Erste-Hilfe-Basiskurs lernen Sie das richtige Verhalten bei Unfällen und plötzlichen Erkrankungen sowie Wundversorgung und lebensrettende Sofortmaßnahmen. Der Nachweis ist erforderlich für den Erwerb einer Jagdlizenz, eines Segelscheines sowie für Ersthelfer und Ersthelferinnen in Betrieben. Der Kurs ist auch für den Erwerb des Führerscheins der Klassen A, B, C, D, E und F anrechenbar.
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Verkehrscoaching
Verkehrscoaching
gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3
Im Verkehrscoaching für maximal zwölf Personen soll die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Dabei werden die rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall beleuchtet um die Eigenverantwortung zu fördern. Zudem werden die Ursachen für den Führerscheinverlust erörtert und individuelle Motivationsstrategien erarbeitet.
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Heimhilfenausbildung Roppen 2025-2026
Heimhilfe Ausbildung
Ausbildungslehrgang entsprechend Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetz, Heimhilfenausbildungsverordnung, GuKP/GuK-BAV
Heimhelfer:innen unterstützen betreuungsbedürftige Menschen, die durch Alter, schwierige soziale Umstände oder gesundheitliche Defizite nicht mehr in der Lage sind ihren Alltag selbst zu bewältigen. Zu den künftigen Aufgaben gehören z.B. Haushaltsführung, Alltagsbegleitung und Förderung sozialer Kontakte. Weiters werden ... Mehr Info 🞂
UBV - Unterstützung bei der Basisversorgung nach GuKG-BAV
UBV-Modul
Unterstützung bei der Basisversorgung nach GuKG-BAV (BGBL.II Nr. 281/2006)
Ziele
- Theoretische Grundlagen in definierten Teilbereichen der Gesundheits- und Krankenpflege erwerben
- Theoretische und praktische Grundlagen in der Einführung der Arzneimittellehre
- Theoretische und praktische Grundlagen im Bereich der Vitalzeichenkontrolle inkl. Erkennen von Abweichungen von Grenzwerten
Ausbildungsdauer
118 Unterrichtseinheiten ... Mehr Info 🞂
Verkehrscoaching
Verkehrscoaching
gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3
Im Verkehrscoaching für maximal zwölf Personen soll die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Dabei werden die rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall beleuchtet um die Eigenverantwortung zu fördern. Zudem werden die Ursachen für den Führerscheinverlust erörtert und individuelle Motivationsstrategien erarbeitet.
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Begegnung mit Epilepsie - Grundlagen
Begegnung mit Epilepsie - Grundlagen
Epilepsie ist eine häufig auftretende chronisch-neurologische Erkrankung. Epileptische Anfälle werden durch eine vorübergehende Fehlfunktion des Gehirns mit unkoordinierter Entladung von Nervenzellen in verschiedenen Gehirnregionen verursacht. Es gibt unterschiedliche Anfalls- und Epilepsieformen mit unterschiedlichsten Symptomen. Im Rahmen dieser Fortbildung soll ein grundlegendes Verständnis für dieses Krankheitsbild ... Mehr Info 🞂
Verkehrscoaching
Verkehrscoaching
gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3
Im Verkehrscoaching für maximal zwölf Personen soll die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Dabei werden die rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall beleuchtet um die Eigenverantwortung zu fördern. Zudem werden die Ursachen für den Führerscheinverlust erörtert und individuelle Motivationsstrategien erarbeitet.
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Verkehrscoaching
Verkehrscoaching
gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3
Im Verkehrscoaching für maximal zwölf Personen soll die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Dabei werden die rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall beleuchtet um die Eigenverantwortung zu fördern. Zudem werden die Ursachen für den Führerscheinverlust erörtert und individuelle Motivationsstrategien erarbeitet.
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Verkehrscoaching
Verkehrscoaching
gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3
Im Verkehrscoaching für maximal zwölf Personen soll die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Dabei werden die rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall beleuchtet um die Eigenverantwortung zu fördern. Zudem werden die Ursachen für den Führerscheinverlust erörtert und individuelle Motivationsstrategien erarbeitet.
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Verkehrscoaching
Verkehrscoaching
gemäß BGBL II Nr. 274/2009 §14 Abs.3
Im Verkehrscoaching für maximal zwölf Personen soll die eigene Wahrnehmung und das Verantwortungsbewusstsein geschärft werden. Dabei werden die rechtlichen, materiellen sowie psychischen Konsequenzen nach einem möglichen Unfall beleuchtet um die Eigenverantwortung zu fördern. Zudem werden die Ursachen für den Führerscheinverlust erörtert und individuelle Motivationsstrategien erarbeitet.
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