Ausbildung für Pflege- und Sozialbetreuungsberufe
Heimhilfenausbildung
Ausbildungslehrgang entsprechend TSSBG, Heimhilfeausbildungsverordnung, GuKP u. GuK-BAV
Als ausgebildete Heimhilfe üben Sie Ihren Beruf in der Hauskrankenpflege oder in Alten- und Pflegeheimen aus. Sie unterstützen betreuungsbedürftige Menschen, die durch Alter, schwierige soziale Umstände, gesundheitliche Defizite nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Ihr Aufgabenbereich beinhaltet die Unterstützung der Klient:innen bei Alltagsaktivitäten, Haushaltsführung und Teilhabe am sozialen Leben. Unter Anleitung diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegepersonen unterstützen Sie ebenfalls im Bereich der Basisversorgung, wie beispielsweise bei der Körperpflege.
Ziel
- Erwerb von Kompetenzen in der Basisversorgung
- Weiterentwicklung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
Inhalte
- Dokumentation
- Ethik und Berufskunde
- Erste Hilfe
- Grundzüge der angewandten Hygiene
- Grundpflege und Beobachtung GuKG-BAV
- Grundzüge der Pharmakologie
- Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde
- Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation GuKG-BAV
- Haushaltsführung
- Grundzüge der Gerontologie
- Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung
- Grundzüge der sozialen Sicherheit
Zielgruppen und Voraussetzungen
Die Ausbildung zur Heimhilfe richtet sich an Menschen, die Interesse an einem Gesundheitsberuf mitbringen. Sie ist insbesondere geeignet für
- Mitarbeiter:innen aus mobilen und stationären Einrichtungen, welche bereits im hauswirtschaftlichen Bereich tätig sind
- berufsinteressierte Personen
- Mindestalter 17 Jahre
- mindestens 9 erfolgreich abgeschlossene Schulstufen
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- soziale Kompetenz
- Lernbereitschaft
- körperliche und geistige Eignung
- Unbescholtenheit
Nach Eingang Ihrer Voranmeldung erhalten Sie von der Johanniter-Pflegeausbildung ein Informationsmail mit detaillierten Angaben für das schriftliche Bewerbungsverfahren.
Dauer
208 Stunden Theorie
200 Stunden Praxis
Modell: berufsbegleitend, ganztags
Unterstützung in der Basisversorgung
gem. UBV-Modul nach GuKG-BAV, BGBL.II Nr. 28/2006
Dieses Modul berechtigt Menschen in Sozialbetreuungsberufen, die in Einrichtungen der Behindertenbetreuung tätig sind, zur Durchführung definierter pflegerischer Unterstützungsmaßnahmen.
Ziel
- Erwerb von unterstützenden, pflegerischen Kompetenzen, Grundlagen der Arzneimittellehre
Inhalte
In diesem Modul werden grundlegende pflegerische Kenntnisse sowie Grundlagen der Arzneimittellehre vermittelt. Nach Abschluss des Moduls sind Sie in der Lage beeinträchtigte Menschen aller Altersstufen bei Aktivitäten des täglichen Lebens zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
- Grundpflege und Beobachtung GuKG-BAV
- Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation GuKG-BAV
- Grundzüge der Pharmakologie
- Dokumentation
- Grundzüge der angewandten Hygiene
Zielgruppen und Voraussetzungen
- Diplom-Sozialbetreuer:innen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung
- Fachsozialbetreuer:innen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung
- Personen, die in Einrichtungen der Behindertenbetreuung arbeiten und Klientinnen und Klienten in multiprofessionellen Teams betreuen
- Einrichtungen müssen behördlich bewilligt sein oder der behördlichen Aufsicht unterliegen
Dauer
100 Stunden Theorie
40 Stunden Praxis
Modell: berufsbegleitend, ganztags
Sicherheitsvertrauensperson in der mobilen Pflege
gem. SVP-Verordnung und §§ 10 und 11 Arbeitnehmer- und -innen-Schutzgesetz
Die Johanniter Tirol bieten die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson mit besonderem Schwerpunkt auf den Bereich der mobilen Pflege und Betreuung.
In Betrieben ab zehn Mitarbeitenden ist die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson (SVP) vorgeschrieben, um Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz für Mitarbeitende zu gewährleisten. In dieser verantwortungsvollen Funktion beraten und unterstützen SVPs in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Ziel
- Einführung in rechtliche Grundlagen, Erwerb von Grundkenntnissen der Sicherheit und Gesundheitsförderung
Inhalte
- Einführung in das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und seine Verordnungen
- Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson
- Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften
- physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz
- Sicherheitsschutzdokumente
- betriebliche Unfallverhütung
- Gesundheitsüberwachung, biologische Arbeitsstoffe, Hygiene
- Mutterschutzverordnung
- Brandschutz in Theorie und Praxis
- Medizinprodukte- und Medizinproduktebetreiberverordnung
Zielgruppen & Voraussetzungen
- Mitarbeitende aus dem Bereich der mobilen Pflege und Betreuung, welche die Bestellung zur Sicherheitsvertrauensperson anstreben oder diese Funktion innerhalb des ersten Tätigkeitsjahres ausüben.
- 100%ige Anwesenheit erforderlich.
Dauer: 24 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten
Modell: 3-tägige Veranstaltung, ganztags
Pflegeassistenz
Neue Kompetenzbereiche für das Berufsbild der Pflegeassistenz
gem. §83 GuKG - Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Im Rahmen der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 2016 wurde die Berufsbezeichnung Pflegehilfe automatisch in die der Pflegeassistenz umbenannt. Mit der Novelle wurden auch die Kompetenzbereiche der Pflegeassistenz erweitert, welche nach entsprechender Fortbildung auf Anordnung durchführt werden können.
Ziel
- Erwerb der im Berufsgesetz erweiterten Kompetenzen der Pflegeassistenz
Inhalte
- Berufsrecht neu
- Blutentnahme aus der Vene (ausgenommen bei Kindern), inkl. Nadelstichverordnung in Theorie und Praxis
- Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma in stabilen Pflegesituationen in Theorie und Praxis
- Durchführung von Mikro- und Einmalklistieren
- Verabreichung von lokal, transdermal sowie über Gastrointestinal- und/oder Respirationstrakt zu verabreichenden Arzneimitteln
- Mitwirkung beim Pflegeassessment
Zielgruppen und Voraussetzungen
- Berufsgruppe der Pflegeassistenz (ehemalige Pflegehilfe)
Dauer: 24 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Modell: 3-tägige Veranstaltung, ganztags